Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:
Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!
Atteste und Gutachten können keine Verbesserung von Krankheitssymptomen ermöglichen. Ihr Zweck ist es, Ihren Gesundheitszustand fachlich zu beschreiben. Daher ist die Ausstellung von Gutachten und Attesten Gesetzes wegen von der Übernahme zur Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber.
Bei einem Hörsturz wird eine Durchblutungsstörung des Innenohrs vermutet, welche dazu führt, dass Sie schlechter hören können. Daher können durchblutungsfördernde Arzneimittel per Infusion verabreicht werden, die eine angemessene Durchblutung Ihres Ohres wiederherstellen können. Eine Therapie des Hörsturzes ist nie eine Leistung gesetzlicher Krankenkassen und muss von Ihnen getragen werden.
Auch Entzündungen können Ursachen eines Hörsturzes sein, bei dem sich die Fähigkeit zu hören verschlechtert. Daher kann eine Behandlung mit entzündungshemmenden Arzneimitteln (Glukokortikoide) per Infusion oder Tablette sinnvoll sein. Diese Maßnahme zur Behandlung eines Hörsturzes ist eine individuelle Gesundheitsleistung.
Die hyperbare Sauerstofftherapie kann bei einer Vielzahl an Leiden und Verletzungen hilfreich sein, um eine schnelle Heilung herbeizuführen. So auch bei einem Hörsturz, der verursacht, dass Sie schlecht hören können. Eine Sauerstofftherapie wird jedoch im ambulanten Bereich nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Wenn Sie so stark schnarchen, dass Ihre Gesundheit unter den Folgen leidet, wird Ihre Krankenkasse die Diagnose und Therapie des Schnarchens übernehmen. Dabei kann es häufig zu einem operativen Eingriff kommen. Ist Ihre Gesundheit jedoch nicht gefährdet, gilt eine Operation zur Behebung des Schnarchens als IGeL.